Wertminderung


Da der Geschädigte nach der Reparatur seines Fahrzeuges bei einem Verkauf, aufgrund der Offenbarungspflicht gegenüber dem Käufer, einen finanziellen Nachteil hat und der Käufer, aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug einen Vorschaden hatte, sensibilisiert ist und somit weniger dafür bezahlen würde als für ein nicht verunfalltes Fahrzeug gibt es eine Wertminderung (auch genannt merkantile Wertminderung). Dies ist der Wertausgleich den der Schädiger bzw. Versicherung dem Geschädigten bezahlen muss.