Kfz.-Sachverständigenbüro Ljubez

       für Fahrzeugschäden und Bewertungen


  • Unfallgutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden
  • Gutachten für Pkw, Lkw, Transporter, Wohnmobil, Omnibus, Anhänger, Zweiräder
  • Wertgutachten (Oldtimer)
  • Beweissicherungsgutachten
  • Technisches Gutachten
  • Reparaturkalkulation (Kurzgutachten)
  • Fahrzeugbewertung
  • Ermittlung von Wiederbeschaffungs-, bzw. Restwert sowie Wertminderung

 

 

 

Schadengutachten:
Bei einer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug, sind Sie berechtigt eine Schadenersatzforderung nach § 249 BGB geltend zu machen. Hier kommen wir ins Spiel. Wir beziffern Ihren Anspruch und belegen ihn durch eine Ermittlung der beschädigten Positionen an Ihrem Fahrzeug. Dieses Gutachten weist
die Feststellung der Instandsetzungskosten und die Schadenart, den Wiederbeschaffungs- und Restwert (wenn notwendig), eine eventuelle Wertminderung sowie die Reparaturdauer und Nutzungsausfallentschädigung aus.
Nach Rechtsprechung gehören die Kosten für das Gutachten mit zum Schadenumfang und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen (Bagatellschäden ausgenommen).
Das erstellte Gutachten senden wir Ihnen, entsprechend Ihrem Auftrag, per Post, Fax oder E-Mail und an die Versicherung oder
Ihrem Anwalt sowie Ihrer Werkstatt zu. Alle notwendigen Daten können Sie dem Gutachten entnehmen. Für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche beim Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung ist ein Gutachten eine notwendige Voraussetzung, das wir zuverlässig, kompetent und schnell für Sie erstellen. Einer schnellen und problemlosen Schadenregulierung steht jetzt nichts mehr im Wege.


Kaskogutachten:

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug von Ihrer Versicherung reguliert. Beispielsweise bei einem selbstverschuldeten Unfall, Wildschaden, Diebstahl oder Elementarschaden. Bei Teil- oder Vollkaskoschäden ist die Übernahme der Kosten vorab mit der Versicherung abzustimmen, da diese weisungsberechtigt ist. In der Regel sind auch Leistungen wie z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall / Mietwagen von der Versicherung nicht abgedeckt. Es werden lediglich die reinen Instandsetzungskosten beglichen.
Ihre Versicherung teilt Ihnen in der Regel einen Gutachter / Sachverständigen zu und übernimmt keine Kosten für einen Gutachter / Sachverständigen Ihrer Wahl. Eine kostenpflichtige Überprüfung des erstellten Gutachtens Ihrer Versicherung, durch einen frei gewählten Gutachter Ihrer Wahl ist dennoch jeder Zeit möglich.


Beweissicherungsgutachten:
Eine Beweissicherung zu erstellen kann nötig sein, wenn ein verursachter Schaden z.B. mit Fahrerflucht vorliegt und der Verursacher noch ermittelt werden muss. Die Erstellung kann aber auch nötig sein wenn Sie bei einem erworbenem Fahrzeug nicht sicher sind, ob dieses technische Mängel oder Vorschäden hatte die Ihnen möglicherweise nicht vom Verkäufer offenbart worden sind. Ein Gutachten stellt die Beweise sicher sowie Schadenshöhe fest um Ihre Forderungen geltend zu machen.

Beweissicherungsgutachten:
Eine Beweissicherung zu erstellen kann nötig sein, wenn ein verursachter Schaden z.B. mit Fahrerflucht vorliegt und der Verursacher noch ermittelt werden muss. Die Erstellung kann aber auch nötig sein wenn Sie bei einem erworbenem Fahrzeug nicht sicher sind, ob dieses technische Mängel oder Vorschäden hatte die Ihnen möglicherweise nicht vom Verkäufer offenbart worden sind. Ein Gutachten stellt die Beweise sicher sowie Schadenshöhe fest um Ihre Forderungen geltend zu machen.

Fahrzeugbewertung:
Kennen Sie den aktuellen Wert Ihrer Fahrzeuges?
Wir werten für Sie den aktuellen Fahrzeugwert aus. Alle dafür notwendigen Kriterien, wie z.B. Fahrzeugalter, Laufleistung, Fahrzeug Allgemeinzustand, eventuell vorhandene Unfallschäden, Sonderausstattungen, Investitionen, Anzahl der Vorbesitzer werden von uns ausgewertet. Dazu stehen uns verschiedene Bewertungssysteme zur Verfügung.


Old- oder Youngtimer Kurzbewertung:
Sie benötigen eine aussagekräftige Dokument das den allgemeinen Bewertungsrichtlinien der Versicherung entspricht, um Ihr Fahrzeug zum aktuellen Wert versichern zu können oder eine Unterversicherung zu vermeiden, damit Sie im Schadenfall keinen Nachteil haben, dann erstellen wir Ihnen dies und attestieren den Markt- und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.


Old- oder Youngtimer ausführliches Gutachten:
Das ausführliche Gutachten ist besonders wichtig bei einem sehr hochwertigen Fahrzeug das versichert werden soll, wenn es verkauft oder gekauft werden soll oder wenn nach einem Unfall die Höhe des Schadens festgestellt werden muss.
Es werden sämtliche Prüfungspunkte berücksichtigt, wenn möglich eine Probefahrt sowie weitere eventuell benötigten Untersuchungen wie z.B. Kompressionsdruckprüfung und Hohlraumanalyse durchgeführt.
Der Zustand der Baugruppen wird dokumentiert und benotet.

Wir sind qualifizierter Bewertungspartner der Classic Car Analytics GmbH sowie Classic Trader GmbH

 Reparaturkalkulation (Kurzgutachten):
Ein ausführliches Gutachten ist nicht gerechtfertigt wenn die Reparaturkosten unter 1000,00 € liegen, dann wird in der Regel ein Kurzgutachten erstellt. 


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