Kfz.-Sachverständigenbüro Ljubez

       für Fahrzeugschäden und Bewertungen

Wissenswertes

 

Schadensklassen
Reparaturschaden: Wenn die Reparaturkosten zzgl. Wertminderung (Wiederherstellungsaufwand) geringer sind als der Wiederbeschaffungswert (Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall) ist die Reparaturwürdigkeit gegeben.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten wenn die Reparaturkosten zzgl. Wertminderung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwerte (Wiederbeschaffungsaufwand) übersteigen. Das Recht zur Reparatur bleibt aber bestehen.

Totalschaden: Totalschaden ist eingetreten wenn die Reparaturkosten zzgl. Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

130%-Regelung im Totalschadenfall:
Aufgrund dieser Regelung besteht die Möglichkeit, das obwohl die Reparaturkosten zzgl. Wertminderung höher sind als der Wiederbeschaffungswert eine Reparatur durchgeführt werden kann, wenn der Wiederherstellungsaufwand nicht höher ist als 130% des Wiederbeschaffungswertes.
Das Fahrzeug muss allerdings mindestens 6 Monate weiter genutzt werden.

Wertminderung
Da der Geschädigte nach der Reparatur seines Fahrzeuges bei einem Verkauf, aufgrund der Offenbarungspflicht gegenüber dem Käufer, einen finanziellen Nachteil hat und der Käufer aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug einen Vorschaden hatte und dadurch sensibilisiert ist weniger dafür bezahlen würde als für ein nicht verunfalltes Fahrzeug, gibt es eine Wertminderung (auch genannt Minderwert). Dies ist der Wertausgleich den der Schädiger bzw. die Versicherung dem Geschädigten bezahlen muss.

Nutzungsausfallentschädigung
Sie haben einen Unfallschaden und möchten Ihr Fahrzeug reparieren lassen, dann nimmt das Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen können und um diesen Nachteil auszugleichen gibt es die Nutzungsausfallentschädigung, der je nach Fahrzeugart und Alter erhoben wird und vom Schädiger bzw. dessen Versicherung beglichen werden muss.

Aufwandsentschädigung
Durch einen Verkehrsunfall haben Geschädigte einen höheren Zeitaufwand um die Angelegenheiten zu regeln, (z.B. telefonieren, Gutachter beauftragen, Termine vereinbaren usw.) dafür gibt es in der Regel eine Kostenpauschale in Höhe von 20,00 € - 25,00 €.


 

 

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