Grundsätzlich gilt:
Es gibt mehrere Arten von Totalschäden. Es wird unterschieden zwischen:
Wirtschaftlicher Totalschaden:
Wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten wenn die Wiederherstellungskosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Wiederherstellungskosten sind Kosten die aufgewendet werden müssen um eine beschädigte Sache in den Zustand zu versetzten wie vor dem Schadensereignis.
Das sind Reparaturkosten + Wertminderung.
Technischer Totalschaden:
Wenn eine Wiederherstellung des verursachen Schadens technisch nicht mehr zu 100% möglich ist, ist dies ein technischer Totalschaden.